Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Ramona Kamm, nachfolgend Beraterin und den Klienten als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB – soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Klienten das generelle Angebot der Beraterin, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annehmen und sich an die Beraterin zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der angegeben Verfahren wenden.
Die Beraterin ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesen Fällen bleibt der Honoraranspruch der Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannungsverfahren erhalten.
§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages
Die Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber den Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anwendet. Die Beraterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der Klienten entsprechen, sofern die Klienten hierüber keine Entscheidungen treffen.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann den Klienten nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit die Klienten die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnen und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden wollen, haben sie das der Beraterin gegenüber zu erklären.
Die Beraterin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keinerlei Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung sind Klienten gesetzlich nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne der Klienten bestimmend sein. Die Beraterin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn Klienten die Beratungsinhalte verneinen.
§ 4 Honorierung der Beratung
Die Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Beraterin und den Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der zum Zeitpunkt des Beratungsvertragsabschlusses gültigen Preisliste aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht. Das Honorar ist als Vorauszahlung nach der Terminvereinbarung fällig und muss spätestens vor Beginn der Beratung von den Klienten in bar oder per Debitkarte bezahlt werden.
Die Klienten sind darüber informiert, dass die Beraterin keine Zulassung von Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selbst zu bezahlen.
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichten sich die Klienten unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 100 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag muss innerhalb von 3 Werktagen beglichen werden, in bar oder per Überweisung. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient mindestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt.
Termine, die von Seiten der Beraterin abgesagt werden, werden den Klienten nicht in Rechnung gestellt. Klienten haben in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Beraterin. Sie schuldet auch keine Angabe von Gründen.
§ 5 Vertraulichkeit der Beratung
Die Beraterin behandelt die Daten der Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse der Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klienten.
Auskünfte erteilt die Beraterin nur, wenn eine Verpflichtung zur Datenweitergabe aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht – beispielsweise bei gerichtlicher Anordnung. Auskunftspflicht besteht auch gegenüber Sorgeberechtigten, nicht aber gegenüber Ehegatten, Verwandten oder sonstigen Familienangehörigen. Falls im Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen die Beraterin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit den Klientendaten oder Tatsachen entlasten könnte, dürfen diese Daten weitergegeben werden. Die Beraterin dokumentiert ihre Leistungen in einer Handakte. Den Klienten steht die Einsicht in diese Akte zu. Sofern Klienten eine Akte über ihre Beratung verlangen, erstellt die Beraterin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.
§ 6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.